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Reisebedingungen für Pauschalangebote der Verhuven-Reisen GmbH · Im Niederbruch 1 · 46509 Xanten und esprit Reisewelt – Ski-Klub Bayer Uerdingen e.V. · Duisburger straße 345b · 47829 Krefeld 1. Abschluß des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (z.B. per Anmeldeformular oder per E-Mail), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Verhuven-Reisen oder esprit Reisewelt zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß händigt Verhuven-Reisen oder esprit Reisewelt dem Kunden die Reisebestätigung und den Sicherungsschein i.S. §651 BGB aus. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Verhuven-Reisen oder esprit Reisewelt die Annahme erklärt. 2. Zahlung des Reisepreises a) Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von zwanzig % des Reisepreises, zuzüglich die separat gebuchte Eintrittskarte und das Flugticket, fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Verhuven-Reisen oder esprit Reisewelt bindend. Verhuven-Reisen oder esprit Reisewelt behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospekte zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß 5. Sonderleistungen, Eintrittskarten und Ermäßigungen Die auf dem Anmeldeformular vermerkten Buchungen für Sonderleistungen sind verbindlich. Die Kosten hierfür werden dem Reisepreis hinzugerechnet. Die Sollte die gewünschte Kartenreservierung nicht möglich sein, wird der Reiseteilnehmer umgehend informiert. Eine Rücknahme von bestellten Eintrittskarten ist 6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten 6.1 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Verhuven-Reisen bzw. esprit Reisewelt unter der in diesen 6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Verhuven-Reisen bzw. esprit Reisewelt den Anspruch auf den Reisepreis. 6.3 Verhuven-Reisen bzw. esprit Reisewelt hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des bi bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80% ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55% ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80% am Anreisetag und bei Nichtanreise 90% bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% 6.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Verhuven-Reisen bzw. esprit Reisewelt nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich 6.5 Verhuven-Reisen bzw. esprit Reisewelt behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit 6.6 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Verhuven-Reisen oder 8 .Mindestteilnehmerzahl Die Mindestteilnehmerzahl bei allen Reisen in diesem Katalog beträgt 18 Personen. Bei den Flugreisen und bei den Fahrradreisen in Kleingruppen beträgt 9. R ücktritt von Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl 9.1 Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a)Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt müssen in der konkreten b) Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder c) Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die d)Ein Rücktritt von Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e)Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt in 9.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10.Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 11. Ausschlussfrist und Verjährung a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen 12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 12.1 Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des 12.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt verpflichtet, dem 12.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt den Kunden unverzüglich und 12.4 Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt begründet keinen 12.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben 12.6 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), 13. Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt 13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt im Ausland für die Haftung von Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt dem 13.3 Der Kunde kann Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt nur an deren Sitz verklagen. 13.4 Für Klagen von Verhuven Reisen bzw. esprit Reisewelt gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden 13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, 14. Reiserücktrittskosten-Versicherung Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Kunde kann auf Wunsch über Verhuven-Reisen oder esprit-Reisewelt eine
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